Gegenstands-Schutz oder Hausratversicherung?

Ergo und Ergo Direkt bieten seit kurzem den sogenannten Gegenstands-Schutz an, eine Versicherung, mit der die Kunden wertvolle Einzelstücke wie z.B. Mobiltelefone, Schmuck oder Musikinstrumente gegen Einbruch, Diebstahl und Unfall versichern lassen können. Die Stiftung Warentest hat den neuen Tarif einem Schnelltest unterzogen.

Sowohl gebrauchte als auch neue Gegenstände aus dem privaten Eigentum können versichert werden. Liegt für den zu versichernden Schmuck, Antiquitäten oder Kunstgegenständen kein Kaufbeleg vor, muss der Wert durch ein Gutachten belegt werden. Es gibt Beschränkungen hinsichtlich der Dauer des Besitzes (so darf z.B. eine Geige höchstens seit einem Jahr im Besitz des Kunden sein) und hinsichtlich der Versicherungssumme (die Geige kann höchstens bis 5.000 Euro versichert werden).

Der Gegenstands-Schutz zahlt bei Diebstahl, Einbruch oder Schäden durch Sturm oder Hagel sowie versehentliche Schäden durch den Versicherten selbst. Während die Hausratversicherung nur dann zahlt, wenn sich der Schaden in der Wohnung ergeben hat, gilt der Gegenstands-Schutz auch unterwegs. Wenn der versicherte Gegenstand beschädigt wird, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten. Kann der Gegenstand nicht mehr repariert werden, zahlt die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme, von der allerdings ein eventuell noch vorhandener Restwert abgezogen wird, erklärt die Stiftung Warentest. Für Gegenstände mit bleibendem Wert (z.B. Schmuck, Musikinstrumente) bleiben Beiträge und Versicherungssumme konstant, letztere beträgt in der Regel 90% des Kaufpreises. Für manche Gegenstände sinkt die Versicherungssumme (aber auch der Beitrag) jedoch von Jahr zu Jahr. Das gilt u.a. für Fernseher, Mobiltelefone oder Möbel.

Im Vergleich zur normalen Hausratversicherung ist der Gegenstands-Schutz der Ergo sehr teuer, so das Fazit der Stiftung Warentest. Wie sie an einem Beispiel demonstriert, können Kunden für den gleichen Preis eine sehr gute Hausratversicherung abschließen, die den gesamten Besitz des Versicherten einschließt. Außerdem erhält der Kunde von der Hausratversicherung immer den Wiederbeschaffungswert. Wer allerdings sehr wertvolle Schmuckstücke oder Musikinstrumente versichern lassen möchte, sollte sich weder auf die Hausratversicherung noch auf den Gegenstands-Schutz setzen, sondern lieber auf eine Spezialversicherung zurückgreifen, rät die Stiftung Warentest.

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